Am 13. September 2019 wurde unter der Rot-Rot-Grünen Koalition in Thüringen das neue Waldgesetz beschlossen, welches wie folgt formuliert ist.
„Reiten und Radfahren ist auf dafür geeigneten, festen und befestigten Wegen sowie Straßen, auf denen forstwirtschaftliche Maßnahmen nicht stattfinden, gestattet. Gesonderte Verkehrssicherungspflichten für den Waldbesitzer ergeben sich daraus nicht. Der Benutzer hat sich auf die aus der Waldeigenschaft der Wege und Straßen sowie deren Zustand und Bewirtschaftung ergebende Gefährdung einzustellen.“
Damit korrigiert Thüringen die alte Gesetzeslage, nach welcher nur befestigte Wege zulässig waren. Diese Einschränkung wurde 2013 überraschend in das Gesetz aufgenommen, welches vor 2013 das Radfahren auf festen Wegen erlaubte. Seither hat die DIMB unter Leitung und mit viel Engagement des Vorstandsvorsitzenden Karsten Neumann, der gleichzeitig als 2. Vorsitzender des Ilmenauer Radsport Club selbst vor Ort ist, den Kontakt zur Landesregierung gesucht.
„In zahlreichen Gesprächen und Stellungnahmen haben wir erläutert, dass es für Radfahrer ausreicht, wenn der Weg von Natur aus tragfähig ist. Eine künstliche Befestigung, wie sie der forstliche Schwerverkehr erfordert, benötigt es für Radfahrer nicht. Damit folgt Thüringen auch der Empfehlung des Arbeitskreises Wald- Erholung, Sport, Gesundheit (WaSEG) über welche wir kürzlich berichtet hatten. Die WaSEG definiert auch, das Wege in festem Zustand grundsätzlich geeignet sind. Eine weitere Konkretisierung für die Eignung ist nicht notwendig. Wir freuen uns, dass Thüringen mit diesem Waldgesetz unnötige Einschränkungen der Erholungsnutzung revidiert hat.“
20 Kommentare
» Alle Kommentare im ForumOder anders ausgedrückt, man hätte auch einfach ein "oder" statt ein "und" nehmen können. So ists schon ein wenig zweideutig.
G.
Schöne Sache es geht voran
gute Sache!!
Die Änderung war notwendig geworden, weil seit 2003 nur noch auf befestigten Wegen gefahren werden durfte. Jetzt ist das Radfahren auf dafür:
1. geeigneten,
2. festen und
3. befestigten Wegen sowie
4. Straßen
erlaubt. Es handelt sich aufgrund der grammatikalischen Ausgestaltung in § 6 Abs. 3 ThürWaldG wegen des Kommas eigentlich um eine Aufzählung! Es war von der Mehrheit im Parlament beabsichtigt, dass eben auch auf festen statt wie bisher nur auf befestigten Wegen gefahren werden darf. Siehe Sitzungsniederschrift vom 28. März 2019. Mit der Formulierung "geeignet" sollte eigentlich ein Kompromiss für die Opposition (CDU) geschaffen werden.
Jetzt darf ganz klar eben auch auf festen Wegen gefahren werden. Dennoch aber immer schön höflich bleiben und gegenüber den Wanderern nicht auf das Recht pochen, die einem doch immer gern darauf hingewiesen haben: "das ist hier aber VERBOTEN!!!"
.gelöscht.
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