Dirtpark Würzburg: Fuchsbautrails
Vor 2,5 Jahren wurde der Verein Würzburg Riders e.V. durch den Stadtjugendring Würzburg angesprochen, ob man die Jugendlichen unterstützen wolle, um „ein Gelände zum Mountainbiken zu ermöglichen“. Schon kurz danach saß man mit den Bayerischen Staatsforsten, der Stadt Würzburg und dem Stadtjugendring an einem Tisch. Zunächst bestand eigentlich wenig Hoffnung, ein solches Projekt realisieren zu können. Doch glücklicherweise hatten alle Seiten Lust auf ein solches Projekt und schon nach dem ersten Gespräch war klar, dass eine Möglichkeit für ein Dirt-Gelände besteht. Das Gelände, auf dem schon länger gebaut wurde, war glücklicherweise unproblematisch hinsichtlich Umwelt- und Artenschutz, wodurch es schnell in Vertragsverhandlungen ging, die sich aber über 1,5 Jahre hinzogen.
Ende November war es dann so weit, dass das Gelände – schon bebaut – übergeben wurde. Im Anschluss daran wurden noch 1.000 Bäume auf einer nahe gelegenen Ausgleichsfläche gepflanzt, um zu unterstreichen, dass den Mountainbikern der Umweltschutz am Herzen liegt. Der Dirtpark soll über den Winter inklusiver neuer Jumplines in einen Top-Zustand gebracht werden und kann dann ab Frühjahr 2021 befahren werden – sobald das Wetter es zulässt.
Im Rahmen des Projekts hat sich eine Gruppe aus Würzburg Riders e.V., DAV Würzburg und der DIMB ergeben, die jetzt mit BAYSF und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten an einem Tisch sitzt. Es besteht die Hoffnung, im Verlauf des nächsten und übernächsten Jahres weitere Trails zu legalisieren und nach Möglichkeit in einer angrenzten Gemeinde einen Asphaltpumptrack inklusive Jumpline zu realisieren.
Weitere Informationen zum Gelände, zum Baufortschritt und – wenn es denn soweit ist und Wetter und Corona es zulassen – der Eröffnung findet ihr auf www.instagram.com/fuchsbautrails.


Wer wird den Fuchsbautrails im nächsten Frühjahr einen Besuch abstatten?
15 Kommentare
» Alle Kommentare im ForumIn NRW z.B. ist es erlaubt auf befestigten Untergründen im Wald auch abseits der Forststrecken zu fahren. Liegt glaube ich daran das der "Weg" nur als befestigter Untergrund definiert wird. Wie es in anderen Bundesländern aussieht weiß ich nicht.
Bauen aber ist immer illegal denn auch Erdhügel (weiß nicht ab welcher höhe) gelten als Bauten, auch wenn man bis 2m Höhe und Tiefe hier keine Baugenehmigung benötigt, muss das Grundstück erstmal das Recht ausweisen, überhaupt bauen zu dürfen. Da Wald idr kein Bauland ist müsste man hier erst eine Nutzungsänderung beantragen.
Sollte es also ein Trail sein auf dem nichts gebaut wurde und der nur über befestigten Boden führt, ist der in NRW wohl nicht illegal (Weiß die Ausnahmen nicht, z.B. Umweltschutzgebiete).
Überall da wo gebuddelt wir wohl eher doch.
Bauen oder neu anlegen von trails ( was ja ohne gewisse "Bauarbeiten" auch nicht möglich ist ) ist immer "illegal" sofern man nicht die Genehmigung des Eigentümers hat. Eigentümer können Privatleute oder Stadt/Land/Bund sein. Problem an der Geschichte ist wenn also jemand auf meinem Grund und Boden eine Strecke baut hat erstmal der Eigentümer die Verkehrssicherungspflicht, d.h. er haftet falls es einen Mangel an der Strecke gibt und dort jemand stürzt oder verletzt. Deswegen wird der Eigentümer immer einen Haftungsauschluss mit dem Erbauer der Strecke abschliessen so das es meist Vereine sind die solche Strecken dann "legal" bauen dürfen und betreiben. Ist ne kmplexe Kiste und dauert oft ewig bei längeren Trails bis man alle Grundstückseigentümer unter einem Hut hat, daran scheitern auch oft Projekte. Oft will am liebsten gar keiner die Verantwortung tragen und es wird einfach nur gebuddelt, dann ist das geheule halt gross wenn der Eigentümer "zurecht" die Strekce wieder entfernt.
ansonten bitte korrigieren
auf der anderen Seite habe ich immer ein wenig bedenken das das befahren von vorhandenen Wegen bzw Pfaden irgendwann mal nicht mehr legal sein wird wenn erst genug solchen projekte entstanden sind.
Für "Selbstüberschätzung" haftet der Betreiber der Strecke übrigends nicht, wenn also einer meint er müsse das 6m Gap springen und schlägt in der Gegenseite ein ist das unter "Eigenverantwortung" zu verbuchen. Natürlich wird auch hier eine Versicherung versuchen sich die Kohle wieder zu holen. Gerade auch deswegen wird ein Eigentümer die Verantwortung auf einen Betreibe abwälzen wollen.
Ich hoffe ich hab damals genug aufgepasst beim Trailscout
Für dieses Projekt kann man nur den beteiligten Gratulieren das sie diesen steinigen Weg gegangen sind und es geklappt hat, wüsche viel Spass und allseits "sturzfreien Betrieb"
Achso, auf der DIMB Webstíte gibts unter Legalize Freeride eine Leitfaden für das legalisieren von Strecken, dort kann man sich auch kundig machen wenn man was legalisieren will.
Super, dass das geklappt hat, hoffe es gibt viele Nachfolger.
Das Thema was erlaubt ist etc. ist komplex.
Hier gibt es einen Beitrag dazu:
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