Über einen längeren Zeitraum wurde über einen Dopingfall im deutschen Mountainbikesport diskutiert. Zuletzt sorgte ein Bericht des Deutschlandfunks zu Beginn des vergangenen Jahres für Aufmerksamkeit: Damals wurde erstmals von der Staatsanwaltschaft Freiburg offiziell bestätigt, dass ein Doping-Fall in der deutschen Mountainbikeszene vorliegt – Namen wurden bis dato aber keine genannt. Nun wurde von der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) bekanntgegeben, dass die deutsche Cross-Country-Meisterin von 2015, Helen Grobert, aufgrund eines positiven Doping-Befundes gesperrt wird.
Wie die NADA mitteilt, wurde bei Helen Grobert in einer Urinprobe vom 15. November 2017 die verbotene Substanz Testosteron nachgewiesen. Testosteron wird zu Dopingzwecken häufig missbraucht, da es den Muskelaufbau beschleunigt, die Blutbildung fördert und die Schmerzresistenz erhöhen kann.

Die ehemalige deutsche Meisterin galt jahrelang als eine der größten Nachwuchshoffnungen im deutschen Mountainbikesport. Bei ihren ersten Olympischen Spielen in Rio 2016 belegte sie den 12. Platz und schien in den beiden folgenden Jahren auf dem besten Weg, sich in der Weltspitze etablieren zu können. Ihr bestes World Cup-Resultat konnte sie zu Beginn des Jahres 2018 als Viertplatzierte im südafrikanischen Stellenbosch einfahren. Aufgrund der aktuellen Informationen muss jedoch davon ausgegangen werden, dass Grobert zu diesem Zeitpunkt gedopt war. Wenige Wochen nach ihrem bis dato größten Karriereerfolg zog sich die nun 27-Jährige überraschend aus dem aktiven Renngeschehen zurück und verschwand komplett von der Bildfläche.
Das Deutsche Schiedsgericht hat entschieden, Grobert für vier Jahre rückwirkend zu sperren. Dabei wurde der Zeitraum vom 24. März 2018 bis 23. März 2022 festgesetzt. Zudem werden alle Rennergebnisse von Grobert ab dem 15. November 2017 annulliert. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Es kann bei Berufung noch vor dem internationalen Sportschiedsgericht CAS verhandelt werden. Hier die Mitteilung der NADA im Wortlaut:
Mit Schiedsspruch vom 31. März 2020 entschied das Deutsche Sportschiedsgericht die international startende Mountainbikerin Helen Grobert wegen eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen nach Artikel 2.1 des BDR Anti-Doping Codes wegen des Vorhandenseins der verbotenen Substanz Testosteron in der Urinprobe vom 15. November 2017 für 4 Jahre zu sperren. Das Schiedsgericht folgte damit dem Antrag der NADA. Die Sperre beginnt unter Anrechnung der vorläufigen Suspendierung am 24. März 2018 und endet am 23. März 2022. Alle Wettkampfergebnisse mit den daraus entstehenden Konsequenzen in der Zeit vom 15.11.2017 bis 24.3.2018 werden annulliert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
216 Kommentare
» Alle Kommentare im ForumIch spekuliere nicht, worauf ich mich beziehe, war ja schon im Schiedsspruch zu lesen. Und an grundsätzlich käufliche Staatsbedienstete glaube ich tatsächlich nicht.
Ich hatte ja auch nicht Dich zitiert, sondern ein Posting von rad_fan, in dem er sich auf Spekulationen von nobuya bezog.
Und genau solch eine naive Einstellung ist leider noch zu verbreitet und verhindert, dass Doping wirksam bekämpft wird.
Sie wurde erwischt, Karriere (völlig zurecht) beendet und es stehen ganz viele weitere vor der Entscheidung und ein paar werden dem Druck wieder nicht standahlten. Die Anlaufstellen bzw. die kompetente Dopingberatung ist sicherlich nur ein Anruf entfernt bzw kann gerne vom jeweiligen Teamchef eingefädelt werden.
Wusste ich schon immer.
Ich glaube die grundsätzliche Frage wäre erstmal festzustellen, wer ist Drahtzieher u. wer ist Helfer. Ist Grobert auf Ärzte, Trainer, etc. zugegangen o. umgekehrt? Ich halte das Argument, der Sportler wird zerrissen, aber die Drahtzieher/Dopingexperten kommen ungeschoren davon, nicht grundsätzlich für richtig. Es gibt beide Situationen, der Sportler will u. zwingt sein Umfeld ihn entsprechend zu unterstützen o. das Umfeld übt Druck auf den Sportler aus.
Wie es bei Grobert aussieht, weiß keiner, der nicht irgendwie in die Sache verwickelt ist.
Gruß Jobal
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