HiBike gerettet? [Update] Neuer Investor aus der Fahrradbranche

Einer neuen Meldung zufolge hat die HiBike Bär KG und HiBike GmbH einen Investor aus der Fahrradbranche gefunden – mit der Cycle Fusion Gruppe soll ab 1. März die Übernahme des Geschäftsbetriebs erfolgen
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Update 27. Februar 2025 – Neuer Investor für HiBike gefunden

Wie Velobiz berichtet, soll die Übernahme des Geschäftsbetriebes der HiBike Bär KG und HiBike GmbH durch die Cycle Fusion Gruppe mit Wirkung zum 1. März erfolgen.

Wir freuen uns sehr, mit HiBike eine strategische Ergänzung für unsere Gruppe gefunden zu haben. Wir planen, am Standort Kronberg langfristig zu investieren.

Thorsten Vogt, Geschäftsführer der CycleFusion GmbH

CycleFusion GmbH ist ein führender B2B-E-Commerce-Großhändler für Fahrradteile und -zubehör in Europa, mit Hauptsitz in Deutschland. Das Unternehmen, unter der Leitung von Geschäftsführer Thorsten Vogt und CEO Dr. Andreas Sachs, operiert mit Tochtergesellschaften in Deutschland, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich. Zu den wichtigsten Geschäftsaktivitäten gehören der 2023 übernommene Fahrrad-Großhändler Absolut Bikes in Ostfildern sowie der britische Online-Händler Merlin Cycles.

Onlineshop in finanzieller Schieflage: Vorläufige Insolvenzverwaltung bei Hibike

Der beliebte Bike-Shop Hibike hat offensichtlich mit großen finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen. Demzufolge wurde am 18. Dezember 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung für die Hibike GmbH eingeleitet. Die Infos dazu gibt’s hier.

Nach den negativen Meldungen zu den beiden ikonischen Bike-Marken GT und Rocky Mountain flattert zum Jahresende die nächste Hiobsbotschaft herein. Der beliebte Onlineshop Hibike aus Kronberg hat offensichtlich mit tiefgreifenden finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen.

Demzufolge wurde am 18. Dezember 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung für die Hibike GmbH durch das Amtsgericht Königstein im Taunus angeordnet. Ein Zugriff auf das Vermögen der Hibike GmbH ist fortan nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich. Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, das Unternehmen in finanziell stabile Verhältnisse zurückzuführen und zukunftsfähig zu sanieren.

Die Insolvenzbekanntmachung:

90 IN 117/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hi Bike Bär KG, Westerbachstraße 9, 61476 Kronberg im Taunus (AG Königstein, HRA 2540), vertr. d.: Christian Bär, Heidelrechenweg 5, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), ist am 18.12.2024 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/959110-0, Fax: 069/959110-80, E-Mail: [email protected] bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Königstein/Ts., 18.12.2024

Seid ihr Hibike Kunde?

320 Kommentare

» Alle Kommentare im Forum
  1. Viel spannender finde ich ja, dass das Grundstück eigentlich die neue Fläche für die Feuerwehr in Kronberg ist/wird. Wieso renoviert man dann einen kompletten Laden?
    https://kronberg.adfc.de/neuigkeit/hibike-in-insolvenz
    trotzdem alles merkwürdig...
  2. Viel spannender finde ich ja, dass das Grundstück eigentlich die neue Fläche für die Feuerwehr in Kronberg ist/wird. Wieso renoviert man dann einen kompletten Laden?
    ich denke da hat sich denn entweder etwas geändert an die Plane :awesome:
    Hier in Holland ist es sehr oft so den Burokratie lasst erst ein Probeballon auf, aber da der Markt sich schneller entwickelt als der Politik sich der entschieden kann, sind die Plane sofort wieder überholt.

    Aus den Laden kann man schon sehen die sind nicht vornemens da weg zu gehen smilie
  3. https://kronberg.adfc.de/neuigkeit/hibike-in-insolvenz
    trotzdem alles merkwürdig...

    Von der Quelle:
    Die Verantwortlichen von Hibike haben uns aber informiert, dass sie davon ausgehen, dass der ganz Prozess noch mindestens drei Jahre dauert und inzwischen auch mit Kronberg über Ausweichflächen verhandelt wird.
    Das klingt, gelinde gesagt, ziemlich gewagt. smilie Falls sie doch früher rausmüssen und das ganze Geld umsonst reingesteckt wurde... geht die Insolvenz in die zweite Runde.
  4. Ach, die ham doch nur gestrichen, oder?

  5. Ach, die ham doch nur gestrichen, oder?
    Vielleicht haben sie auch die Wände mit den ganzen Rechnungen tapeziert, die sie zuvor nicht mehr bezahlen konnten.
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