Die UCI führt 2024 erstmals einen „Schwangerschaftsstatus“ ein, der Sportlerinnen mit Kind(ern) beim ersten Comeback nach dem Mutterschutz geringere Nachteile verschaffen soll. Da sich die Regelung ausschließlich auf die Startplatzvergabe bezieht, profitieren in erster Linie Frauen in der Cross-Country-Disziplin von dem neuen Paragrafen im Reglement. Hier gibt es die Infos.
Eine Schwangerschaft im Profisport ist auch heutzutage noch ein schwieriges Thema. Betroffene Sportlerinnen stehen viel zu häufig vor der richtungsweisenden Entscheidung dem Kinderwunsch nachzugehen oder die sportliche Karriere voranzutreiben bzw. grundsätzlich weiterzuführen. Während in der freien Wirtschaft versucht wird, den betroffenen Frauen entgegenzukommen – beispielsweise mit flexiblen Arbeitsmodellen – gibt der Spitzensport in einer Vielzahl an Sportarten ein eher konservatives Bild ab.
Die UCI versucht nun für das Jahr 2024 mit einem neuen „Schwangerschaftsstatus“ den betroffenen Sportlerinnen zumindest in geringem Maße entgegenzukommen und das Thema damit aufzurollen. Konkret heißt es in Paragraf 4.10.012 bzw. 4.11.022 des neuen MTB-Reglements, dass das Team bzw. der nationale Verband einer Fahrerin, die aufgrund einer Schwangerschaft weniger als drei Weltcuprennen einer Saison bestreiten konnte, einen Antrag auf Anerkennung des Schwangerschaftsstaus beantragen kann. Der Antrag muss bis zum 31.12. des betroffenen Jahres gestellt werden.
In der Folge wird beim ersten Rennen nach dem Mutterschutz gemäß eines definierten Berechnungsmodells die Startposition der betroffenen Fahrerin auf Basis der erkämpfen Weltcuppunkte vor der Schwangerschaftspause ermittelt. Konkret: Es wird die Durchschnittspunktzahl bestimmt, die die Fahrerin bei den Rennen der entsprechenden Saison vor ihrer Pause ergattert hat und mit der Anzahl der Rennen multipliziert, die sie durch die Schwangerschaft verpasste.
Der UCI-Paragraf im Wortlaut:
A rider with pregnancy status shall be integrated in the ranking that is used to determine the start list, with the number of points determined according to following calculation: the average points gained per round in which the rider took part multiplied by the number of rounds of the UCI World Cup season during which the rider was absent due to pregnancy.
Such benefit shall be limited to the first round of the UCI World Cup in which the rider takes part during the following season.
Profitieren können aktuell vor allem Damen in der XC-Disziplin von diesem Paragrafen. Zwar gilt diese Regelung auch für den Downhillsport, hat dort aber lediglich eine Auswirkung auf die Startreihenfolge, die – vorbehaltlich der Wetterlage – wohl keinen so großen Impact hätte wie die Startposition im XC-Rennen.
Damit reagiert die Weltverband auf ein vermeintlich längst überfälliges Thema und kommt den betroffenen Sportlerinnen zumindest in geringem Maße entgegen. Positiv zu bewerten ist, dass dadurch Schwung in diese Thematik gebracht werden könnte. Fakt ist allerdings auch, dass allein mit dieser Regelung den betroffenen Sportlerinnen noch nicht wirklich geholfen ist. Unter anderem Leitfäden seitens der Verbände, wie mit schwangeren Athletinnen umgegangen werden und auch eine auch finanzielle Absicherung – zum Beispiel bei auslaufenden Verträgen – gewährleistet werden kann, wären wünschenswert.
Was sprecht ihr zu der neuen Regelung im Reglement?
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