Die Deutsche Initiative Mountain Bike e.V. (DIMB), mit über 50.000 Mitgliedern Deutschlands größte Interessenvertretung für Mountainbiker, befürwortet den jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf für das neue Waldgesetz in Hessen. Damit soll auch der Schlussstrich unter eine über mehrere Monate, teils äußerst kontrovers geführte Diskussion gezogen werden, die medial weit über Hessens Grenzen hinweg für Schlagzeilen gesorgt hatte.

Hintergrund war ein Gesetzentwurf, mit dem die Landesregierung 2012 das Radfahren in hessischen Wäldern beschränken lassen wollte. Der Gesetzesentwurf sah u.a. vor, dass Radfahrer nur noch Wege befahren sollten, die fest sind und „von nicht geländegängigen, zweispurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können“. Für die Mountainbike-Sportler wäre dies dem Todesstoß für ihre Sportart gleichgekommen. Dagegen machte die DIMB erfolgreich mobil. Über 50.000 Bürger wandten sich schließlich mit einer Online-Petition sowie auf Unterschriftenlisten gegen den geplanten Gesetzesentwurf. Gleichzeitig hatten sich, auf Initiative der DIMB, insgesamt zwölf Naturschutz-, Verkehrs-, Jugend- und Natursportverbände in einer gemeinsamen Resolution für die Erhaltung eines freien Betretungsrechts im Wald eingesetzt.

Auch die Landtagsfraktionen setzten sich bereits vor der offiziellen Gesetzesbefassung des Landtags damals mit dem Gesetzesentwurf auseinander und kamen letztlich einhellig zu dem Ergebnis, dass eine Überarbeitung des Entwurfs erforderlich sei. Die Aktivitäten der DIMB und die daraus resultierende umfassende Medienberichterstattung waren mit dafür verantwortlich, dass die Hessische Umweltministerin Lucia Puttrich schließlich einlenkte und alle betroffenen Verbände und Interessensgruppen zu einem „Runden Tisch“ einlud. Im Rahmen eines ersten Termins wurden dabei gemeinsame Leitlinien zum Waldgesetz entworfen. In einem Folgetermin erarbeiteten die Teilnehmer gemeinsame Empfehlungen für die Formulierung der Betretungsrechte im neuen Waldgesetz.

Damit wurde ein entscheidender Beitrag zu einer Versachlichung der öffentlichen Diskussion, vor allem aber zu gemeinsamen und auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens basierenden Lösungen geleistet. Das Ergebnis dieses konstruktiven Prozesses spiegelt sich in dem jetzt vorliegenden neuen Gesetzesentwurf wieder. Die DIMB empfiehlt deshalb dem Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ULA) des Hessischen Landtags die unveränderte Annahme des in diesem Gesetzesentwurf geregelten neuen Betretungsrechts.

Dazu Thomas Kleinjohann, der als 1. Vorsitzender der DIMB unmittelbar an den hier übernommenen Vorschlägen des Runden Tisches für den neuen Gesetzentwurf beteiligt war:

Die Sicherstellung der Erholung in der Natur und im Wald gehört zu den zentralen Anliegen des Naturschutzes. Diesem Anspruch wird das jetzt neu geregelte Betretungsrecht gerecht. Mit der Änderung des Gesetzesentwurfs hat die hessische Politik sowohl auf parteipolitischer als auch auf ministerieller Ebene den Beweis angetreten, dass sie die zahlreichen Bedenken und die Kritik der Bürger und ihrer Interessensvertretungen Ernst nimmt und sich für konstruktive Lösungen einsetzt.

Es basiert auf der gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Anerkennung der Interessen aller Waldnutzer und Waldbesucher und fördert deren rücksichtsvolles MiteinanderMit dem neuen Waldgesetz, dem der Landtag noch zustimmen muss, wird sich Hessen ein bundesweit zukunftsweisendes Betretungsrecht geben, das auf einem breiten Konsens aller betroffenen Interessensgruppen beruht. Es basiert auf der gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Anerkennung der Interessen aller Waldnutzer und Waldbesucher und fördert deren rücksichtsvolles Miteinander. Das neue Waldgesetz verzichtet auf in der Praxis nicht zu kontrollierende Regelungen und Pauschalverbote. Dazu zählt z.B. die von der Wissenschaft bereits als untauglich bezeichnete feste Wegesbreitenregelung. Sie kann von den Betroffenen weder nachvollzogen werden noch stößt sie bei ihnen auf Akzeptanz, da aus der Nutzung schmaler Wege bei vernünftigem Verhalten in der Regel nichts und niemandem ein Schaden entsteht.

Stattdessen wird mit dem neuen Hessischen Waldgesetz der Grundsatz der Selbst- und Eigenverantwortung der Bürger im Sinne eines demokratischen Betretungsrechts gestärkt. Es setzt auf ein rücksichtsvolles Miteinander und den Ausgleich von Interessen. Dazu zählt z.B. insbesondere die klarstellende Regelung des Vorrangs für Fußgänger und Menschen, die auf Krankenfahrstühle angewiesen sind.

www.dimb.de

  1. benutzerbild

    Sun on Tour

    dabei seit 05/2003

    genau der Punkt: der Rollstuhlfahrer, der Waldwege zerpflügende Unhold - gleichgesetzt mit Gespannfahrern, Reitern und Radfahrern - und nur weil man erstens ein unredliches Ziel verfolgt hat und zweitens nicht richtig abschreiben konnte:

    z.B.

    Art. 28 Abs. 1 BayNatSchG
    Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren. Den Fußgängern gebührt der Vorrang.

    Gut, dass das jetzt Geschichte ist. Mir ist dennoch immer noch schleierhaft, wie man mit dem ursprünglichen Entwurf überhaupt in ein Gesetzgebungsverfahren hat gehen wollen...

    Ein Vergleich beider Entwürfe spricht Bände.
  2. benutzerbild

    Hasifisch

    dabei seit 03/2010

    Danke an DiMB und alle Mitglieder.
    So und dass ganze jetzt in Bayer Bitte

    Erstmal ist der Harz an der Reihe...smilie

    ...Gut, dass das jetzt Geschichte ist. Mir ist dennoch immer noch schleierhaft, wie man mit dem ursprünglichen Entwurf überhaupt in ein Gesetzgebungsverfahren hat gehen wollen...

    Schlimm an der Sache ist, das sich Politiker so dermaßen von Lobbyisten vor den Karren spannen lassen. Der Ursprüngliche Entwurf kam von der holzvearbeiteneden Industrie und sah auch dementsprechend aus. Und dann schön von der Umweltministerin vorgestellt...smilie
    Eine Frau Puttrich hat damit - wie viele andere Kasperköppe - ihren politischen Anstand komplett auf Null gesetzt, das sollte man ihr niemals vergessen...
  3. benutzerbild

    Scarx

    dabei seit 03/2011

    @Scarx Gleiches Recht für allsmilie


    Und Nein wir dürfen nicht was wir wollen.
    Dass ist keine Erlaubnis zum querfeldein einfahrensmilie

    Desswegen schrieb ich ja auch trails! Schon klar das wir nicht einfach durch den wald brettern dürfen wies uns gefällt! Aber zumindest dürfen wir alle trails fahren und nicht nur befestigte Wege...
  4. benutzerbild

    ore-mountain

    dabei seit 06/2011

    Super!
    Ich hoffe das Hessen Vorbild für Baden-Württemberg wird! Die Zeichen in Stuttgart standen noch nie so günstig. In meiner Gegend klappt das rücksichtsvolle Miteinander sehr gut, so ein Gesetz würde uns aber endlich aus der Illegalität auf den Trails führen.
    cännondäler

    Das empfinde ich leider nicht so! Nagelbretter und Co kenne ich nur aus den Stuttgarter Wäldern.

    Eine Gesetzesänderung tut in BW wirklich Not. Aber die radikalen Selbstjuristen wird das wohl leider auch nicht abhalten.

    Ich hoffe trotzdem, dass der Gesetztesentwurf ein Vorbild für andere Bundesländer sein wird.
  5. benutzerbild

    cännondäler__

    dabei seit 10/2003

    @ore-mountain:
    Naja, die Selbstjuristen halten sich ja für die einzigen Hüter des Gesetzes. Ohne Gesetzesverbot keine Selbstjustiz. Aber ich gebe Dir insoweit Recht, als daß es auch nach einer möglichen Gesetzesänderung wie in Hessen noch Leute geben wird, die sich dadurch von der Politik verraten vorkommen und weiter Fallen stellen. Ich denke aber, daß die Zahl solcher Selbstjustizaktionen abnehmen wird. Ein klein wenig hängt das auch von der Vernunft einiger Vollpfosten unter uns ab, die das mit der gegenseitigen Rücksichtnahme nicht kapieren (wollen).
    cännondäler

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