Der Renn- und Eventveranstalter Trail Solutions hat soeben mitgeteilt, dass aus wirtschaftlichen und haftungstechnischen Gründen alle von TS durchgeführten Veranstaltungen für die kommende Saison abgesagt werden. Im Speziellen sind dabei das Nordkette Downhill.PRO Rennen, das Nordkette Quartett und die vollständige European Enduro Series betroffen.

Im Wortlaut:

::: BAD NEWS :::
Nach reiflicher Überlegung, haben wir von Trail Solutions den schweren aber endgültigen Entschluss gefasst, keine Veranstaltungen mehr durchzuführen.
Einerseits zwingt uns die wirtschaftlich angespannte Situation zu diesem Schritt und andererseits die Tatsache, dass die Durchführung von Sportveranstaltungen ein immer größeres Maß an persönlichem Haftungsrisiko darstellt, welches wir nicht mehr gewillt sind zu übernehmen.
Schweren Herzens stornieren wir mit sofort alle geplanten Trail Solutions Events. Dies betrifft somit einerseits die Events auf der Nordkette wie etwa das Nordkette Quartett und das Nordkette Downhill, wie auch die gesamte European Enduro Series.
Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern und Partner die in den letzten Jahren unsere Events zu unvergesslichen sportlichen Highlights gemacht haben! DANKE!
…see you on the trail!
Doris und Georgy Grogger

Siehe auch die Meldung auf der Facebook-Seite von Trail Solutions. Sobald wir weitere Informationen haben, werden sie hier ergänzt.

 

  1. benutzerbild

    jan84

    dabei seit 08/2005

    Aus dem Artikel aus der Tiroler Tageszeitung der oben verlinkt wurde:

    [...]
    Laut Pegger dürften auch Teilnehmer solcher Rennen auf eine sorgfältige Streckenauswahl vertrauen und dürften durch die Kurssetzung nicht auf eine gefährliche Situation hingeleitet werden. Da bei solchen Rennteilnehmern der Wettkampfgedanke laut OGH im Vordergrund steht und so kein Fahren auf Sicht stattfindet, entfiel auch jedes Mitverschulden, die Böschung nicht rechtzeitig erkannt zu haben.

    Rechtsanwalt Wolfgang Oberhofer, der die ASA und Freinadametz vertreten hatte, kann vor allem der nunmehrigen OGH-Argumentation, dass bei solchen Rennen und unbekannten Strecken kein Fahren auf Sicht zumutbar wäre, nichts abgewinnen: „Auf unbekannten Pisten muss doch jeder die Augen offen halten. Mit dieser Entscheidung können nun Teilnehmer, die bewusst ein extrem hohes Risiko für den eigenen Kick eingegangen sind, ihre Kosten auf den Veranstalter abwälzen!“[...]

    Ich finde die Entscheidung aus Fahrersicht ziemlich sinnvoll, wenn die Entscheidung eben auch zu massiven Problemen für die Veranstalter führt.
    Von welchem Fahrerniveau kann ausgegangen werden?
    Das sieht bei einem EWS-Rennen anders als bei einem EnduroOne oder SSES Rennen aus. Aber wo zieht man bei einem konkreten Rennen die Grenze? Ich kann Trailsolutions in dem Fall verstehen wenn diese sich diesen "Ritt auf Messers-Schneide" nicht geben wollen. Letztendlich bestätigt das Urteil aber auch nur, dass bei Veranstaltungen die auf Sicht gefahren werden extrem fähige (Erfahren als Fahrer, viel rumgekommen, viel Rennerfahrung und die Fähigkeit sich in Fahrer verschiedener Niveaus hineinzuversetzen) Streckenbauer von Nöten sind.

    Die Meinung von dem zitierten Anwalt Oberhofer kann ich aus Erfahrung nicht teilen. Ich habe hier den Eindruck, dass es da an praktischer Erfahrung mit dem "Fahren auf Sicht" fehlt. Hier gibt es meiner Erfahrung nach durchaus typische (Geländehindernisse, Sprünge/ Gaps, Drops, loses Geröll) und atypische (gespannte Drähte, ...) Gefahren.
    Das Problem ist mMn, dass ein und die selbe Trailsektion einmal eine typische und einmal eine atypische Gefahr sein kann. Kommt in einem Flowtrail der für Familien ausgeschrieben ist und über 500 Hm easy & komplett abrollbar ist ein nicht einsehbarer und nicht abrollbarer Drop von nem Meter Höhe ist das eine eher atypische Gefahr. Kommt der selbe Drop auf einer als extrem schwierig geltenden DH Strecke nachdem schon ein paar 3-4m Drops kamen fällt er vielleicht garnicht auf und ist weit im Rahmen einer typischen Gefahr.

    Vor dem Hintergrund solcher Gerichtsurteile kann ich die Entscheidung von Trailsolutions verstehen.

    Grüße,
    Jan

    PS: Meine Erfahrungen mit Rennen bei denen Trailsolutions die Finger im Spiel hatte sind durchwachsen und reichen von besch**** bis genial. Ich vermute das hing primär davon ab in welcher Rolle (Dienstleister für Veranstalter oder selbst Veranstalter) Trailsolutions vor Ort war.
  2. benutzerbild

    gerison

    dabei seit 09/2007

    Ja ganz ohne Haftung geht es halt auch nicht.
    Da es sich hier um eine atypische Gefahr handelt, betrifft das auch nicht Extremsportevents per se, sondern eben atypische Gefahren. Das Sorgfaltsmaß steigt dadurch natürlich erheblich. Sollte jedoch zu managen sein, sofern die Infrastruktur passt.

    Wenn man sich die Entscheidung des OGH mal durchliest stellt man fest, dass es sich schon um einen sehr speziellen Fall gehandelt hat. Ich kann es dem OGH nicht verdenken, dass er hier eine Grenze gezogen hat. Die Art und Weise, wie im Anlassfall bei dem Freeridevent der Kurs gesetzt worden ist, war dann doch eher "schmerzbefreit". Dass die dadurch "geschaffene" Gefahrenquelle "atypisch" war heißt ja nichts anderes, dass mit dieser - im Verlauf des Rennens - von keinem Beteiligten zu rechnen und diese daher nicht "normal" iSv berherrschbar war - und dies konkret aus der Sicht der Eliten dieses Sports.

    Was "normal" ist, sollte sich aus dem Stand der Fähigkeiten im Sport selber und dem Kreis der Beteiligten Fahrer ergeben. Rampage Fahrern ist ein 30m Gap zuzumuten, dem Enduro One Fahrer eben nicht. Diese Grenzen werden mit der Entwicklung der Technik und dem Niveau des Breitensports wandern.

    Wer als Veranstalter nicht für die Zielgruppe "überraschend" irgendwelche argen Sachen in die Strecke einbaut, wird auch kein Problem haben. Wer vorher die auf der Strecke vorzufindenen maximalen Gefahren sogar definiert, wird auch kein Problem haben (Vielleicht taugt ja auch hier die Singletrailskala was, oder eine Variante davon).

    Probleme für Veranstalter werden sich nur ergeben, wenn sich Fahrer auf etwas einlassen, mit dem diese bei bestem Willen nicht gerechnet haben und auch nicht rechnen mussten. Dass Haftungsfreizeichungen keine Einwilligung in den eigenen Tod miteinschließen, ist wohl auch klar.

    Dass aufgrund dieser Entscheidung keine Enduro- oder Downhill Rennen mehr möglich sein sollen, das sehe ich nicht; Tyrolens hat mE recht.
  3. benutzerbild

    mw.dd

    dabei seit 07/2006

    Kommt in einem Flowtrail der für Familien ausgeschrieben ist und über 500 Hm easy & komplett abrollbar ist ein nicht einsehbarer und nicht abrollbarer Drop von nem Meter Höhe ist das eine eher atypische Gefahr. Kommt der selbe Drop auf einer als extrem schwierig geltenden DH Strecke nachdem schon ein paar 3-4m Drops kamen fällt er vielleicht garnicht auf und ist weit im Rahmen einer typischen Gefahr.

    Eine Strecke, die auf Sicht gefahren werden soll, darf keine Elemente beinhalten, die ohne Besichtigung oder gar Training nicht sicher gefahren werden können. Das zu beurteilen ist das eigentlich schwierige...
  4. benutzerbild

    jan84

    dabei seit 08/2005

    Eine Strecke, die auf Sicht gefahren werden soll, darf keine Elemente beinhalten, die ohne Besichtigung oder gar Training nicht sicher gefahren werden können. Das zu beurteilen ist das eigentlich schwierige...

    Richtig. Und eben auch vom Charakter der Veranstaltung abhängig. Zwischen EnduroOne und EWS ist die Grenze wohl leichter zu ziehen als zwischen EnduroOne und SSES.

Was meinst du?

Wir laden dich ein, jeden Artikel bei uns im Forum zu kommentieren und diskutieren. Schau dir die bisherige Diskussion an oder kommentiere einfach im folgenden Formular:

Verpasse keine Neuheit – trag dich für den MTB-News-Newsletter ein!