Sanktionen gegen Eisläufer, die an nicht von der Internationalen Eislaufunion ISU genehmigten Wettbewerben teilnehmen, verstoßen gegen die EU-Kartellvorschriften: Das hat die Europäische Kommission am Wochenende in Brüssel beschlossen, wie Spiegel Online berichtet. Dieses Urteil dürfte auch für den europäischen Mountainbike-Rennsport weitreichende Folgen haben.
Bislang war es Eisschnellläufern verboten, an Wettbewerben teilzunehmen, die nicht von der Internationalen Eislaufunion ISU genehmigt waren. Taten sie das doch, riskierten sie empfindliche Sanktionen bis hin zu Teilnahmeverboten an Olympischen Spielen oder sogar lebenslange Sperren. Die beiden Niederländer Mark Tuitert (Eisschnelllauf-Olympiasieger) und Niels Kerstholt (Short Track-Weltmeister) haben gegen diese Einschränkung durch die ISU geklagt. Nun hat die Europäische Kommission festgestellt, dass die Bestimmungen der ISU gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen.
„Die internationalen Sportverbände spielen für die Karriere der Sportler eine wichtige Rolle – sie schützen ihre Gesundheit und Sicherheit und die Fairness bei den Wettkämpfen. Die harten Sanktionen, die die Internationale Eislaufunion gegen Eisläufer verhängt, dienen jedoch auch dazu, ihre eigenen geschäftlichen Interessen zu schützen und andere daran zu hindern, eigene Veranstaltungen zu organisieren. Die ISU muss nun unserem Beschluss nachkommen, ihre Bestimmungen ändern und Sportlern und konkurrierenden Veranstaltern im Interesse aller Eislauffans neue Möglichkeiten eröffnen.“ – Margrethe Vestager, EU-Kommissarin für Wettbewerbspolitik
Konkret wird durch den Beschluss der EU-Kommission die Internationale Eislaufunion verpflichtet, ihr rechtswidriges Verhalten innerhalb von 90 Tagen abzustellen. Explizit wird die ISU aufgefordert, keine Sanktionen zu verhängen oder auch anzudrohen, wenn Sportler an nicht von der ISU genehmigten Wettbewerben teilnehmen wollen und diese „keine Gefahr für legitime, den Sport betreffende Ziele darstellen“. Der vollständige Wortlaut des Beschlusses der EU-Kommission ist hier nachzulesen.
Dieser Beschluss dürfte nicht nur für den europäischen Eisschnelllauf-Sport, sondern auch für den Mountainbike-Rennsport in Deutschland und Europa weitreichende Konsequenzen haben. Bislang war es Sportlern in Deutschland, die in Besitz einer BDR-Lizenz sind, quasi verboten, an Rennen teilzunehmen, die nicht vom BDR, einem Landesverband oder einem der UCI angeschlossenen Verband genehmigt sind. Das hat in der Vergangenheit dafür gesorgt, dass zahlreiche Lizenz-Fahrer unter falschem Namen an kleinen Rennen an den Start gehen mussten. Für Veranstalter kleiner, lokaler Rennen war und ist eine Genehmigung durch den BDR mit nicht unerheblichen Zusatzkosten verbunden. Zwar wurde die Teilnahme von Lizenz-Fahrern an solchen Rennen in den letzten Jahren mehr oder weniger stillschweigend geduldet. Alleine die Ankündigung der UCI, die Regel inklusive Sanktionen ab der Saison 2014 konsequent durchsetzen zu wollen, hat jedoch für ein nicht unerhebliches Echo gesorgt. So ist beispielsweise die mehrfache Fourcross-Weltmeisterin Anneke Beerten bei einem nicht von der UCI genehmigten Rennen unter dem Pseudonym Porky Springs an den Start gegangen. Zur Siegerehrung ist sie nur mit Sonnenbrille und Maske erschienen – anschließend hatte sie sich über Twitter klar gegen das Regelwerk der UCI positioniert.
Dieser neue Beschluss der EU-Kommission dürfte sich mittel- und langfristig also auch auf den Rennsport hierzulande und innerhalb Europas erheblich auswirken. Für Veranstalter kleinerer Rennen wird es in Zukunft wohl deutlich einfacher und günstiger sein, Profis und Lizenz-Inhaber zur Teilnahme am Rennen zu motivieren. Auch werden die Fahrer selbst keine negativen Konsequenzen zu befürchten haben, wenngleich diese im Mountainbike-Sport in den vergangenen Jahren nur hypothetischer Natur waren. Vor allem hat die EU-Kommission mit diesem Beschluss jedoch für Klarheit bei einem durchaus verwirrenden Thema gesorgt und die Rechte der Sportlerinnen und Sportler gestärkt.
Wie seht ihr den Beschluss der EU-Kommission? Was wird sich durch das Urteil verändern?
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