Canyon hat vor dem Landgericht Düsseldorf gegen den kanadischen Fahrradhersteller Cervélo und dessen ehemaligen Vertriebspartner TRIDynamic GmbH (Lindenberg) in erster Instanz gewonnen.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein Patent für ein speziell geformtes, querovales und zum Kettenblatt hin abgeflachtes Sattelrohr, das Patent hatte Canyon 2005 angemeldet.
Link zum Patent:
http://docs.google.com/viewer?a=v&q=…xAxXmotoPqvt0Q
TriDynamic hatte nach eigenen Angaben 2005 auf Wunsch von Cervèlo zwei Rahmen bei Canyon „besorgt“ und nach Kanada geschickt.
Cervélo darf jetzt keine RS, R3 und R3 SL Räder mehr nach Deutschland einführen oder dort verkaufen, Räder die schon bei Händlern stehen müssen zurückgerufen werden. Neben umfangreichen Informationspflichten seitens Cervélo an Canyon wurde Canyon auch eine angemessene Entschädigung sowie Schadensersatz zugesprochen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1 Mio EUR vorläufig vollstreckbar.
Cervélo und TRIDynamic haben angekündigt Berufung einzulegen.
Update 10. November: TRIDynamic GmbH legt keine Berufung ein
Tridynamic:
Die von Cervélo bestellte und bezahlte Anwaltskanzlei hat am 7. Oktober 2010 das Mandat niedergelegt und damit unsere Verteidigung gegen die von Canyon geltend gemachten Ansprüche beendet. Nachdem Cervélo, aus welchen Gründen auch immer, keinen anderen Anwalt für uns bereitgestellt hat, hat sich die TRIDynamic GmbH dazu entschlossen keine Berufung vor dem Oberlandesgericht einzulegen.
Damit ist das Urteil des Landgerichts Düsseldorf nun vollstreckbar.
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