Verkehrskontrollen für mehr „Achtsamkeit im Straßenverkehr“
In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt der Kampagne „Achtsamkeit im Straßenverkehr“ darauf, für die Bedeutung von gegenseitiger Achtsamkeit und Perspektivenwechsel im Straßenverkehr zu sensibilisieren. Das Motto wurde maßgeblich vom Land Berlin entwickelt, welches im Jahr 2023 den Vorsitz in der Innenministerkonferenz innehat. Die wechselseitige Achtsamkeit und die Fähigkeit der Verkehrsteilnehmenden, ihre Perspektive im Straßenverkehr zu verändern, „tragen nicht nur zum sicheren Miteinander auf der Straße bei, sondern können Unfälle verhindern“, so Berlins Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger.
Wir alle sind täglich im Straßenverkehr unterwegs. Und wir teilen uns denselben Raum. Wir wollen alle sicher am Ziel ankommen.
Iris Spranger, Berlins Senatorin für Inneres und Sport
Uns interessiert bei der Aktion natürlich besonders die Feinmobilität, sprich Fahrräder, E-Bikes und E-Scooter. Deshalb folgen hier nun in Kürze die Dinge, die an Fahrrädern, E-Bikes und E-Scootern kontrolliert werden könnten.
Was wird an Fahrrädern und E-Bikes kontrolliert?
Auch Fahrräder können auf ihre Einhaltung der Vorschriften im Straßenverkehr überprüft werden. Gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) muss jedes Fahrrad folgende Ausstattung aufweisen:
1. Eine gut hörbare Klingel.
2. Zwei voneinander unabhängige Bremsen.
3. Rutschfeste Pedale, die fest am Fahrrad befestigt sind und über Reflektoren verfügen.
Ebenso ist die Beleuchtung von großer Bedeutung: Vorgeschrieben sind ein weißer Frontscheinwerfer und ein rotes Rücklicht. Diese Lichter können auch mit Batterien betrieben und müssen tagsüber nicht mitgeführt werden. Es ist jedoch wichtig, dass sie ein Prüfkennzeichen des Kraftfahrtbundesamts tragen.
Wie lauten die Vorschriften für E-Scooter?
Im Hinblick auf Verkehrsregeln werden Elektrokleinstfahrzeuge zwischen Fahrrädern und Kraftfahrzeugen eingestuft. Personen, die einen Elektroroller mieten, sollten gemäß den Richtlinien des ADAC folgende Regeln beachten:
1. E-Scooter-Fahrer und -Fahrerinnen benötigen keinen Führerschein.
2. Das Mindestalter für die Nutzung beträgt 14 Jahre.
3. Es besteht keine Helmpflicht.
4. E-Scooter dürfen nur von einer Person benutzt werden, das Fahren zu zweit ist untersagt.
5. Die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer gelten.
6. E-Scooter dürfen auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen genutzt werden. Falls diese nicht vorhanden sind, ist das Fahren auf der Straße erlaubt.
7. Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, es existiert ein Schild mit der Aufschrift „E-Scooter frei“.
Welche Bußgelder drohen bei Verkehrskontrollen am Fahrrad?
Selbst vermeintlich geringfügige Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) beim Fahrradfahren, wie das Überfahren einer roten Ampel, das Befahren des Gehwegs beim Abbiegen oder das Ignorieren eines defekten Rücklichts, können hohe Strafen nach sich ziehen. In einigen Fällen ist sogar ein Radfahrverbot möglich.
Ist etwa die Beleuchtung am Fahrrad oder E-Bike nicht eingeschaltet oder gar montiert, fängt das Bußgeld bei 20 Euro an. Sollten andere Menschen dadurch behindert werden, steigt das Bußgeld auf 25 Euro, bei einem Unfall auf 35 Euro. In diesem Artikel werden weitere Fehler aufgeführt, die beim Fahrradfahren begangen und ziemlich teuer werden können: Strafenkatalog der StVO – Diese 7 Dinge kommen dich als Fahrradfahrer:in teuer zu stehen
Wurdest du schon mal mit dem Fahrrad von der Polizei kontrolliert – wenn ja, in welcher Situation?
211 Kommentare
» Alle Kommentare im ForumStell Dir mal ne Ampel vor, die für die Radfahrer immer grün zeigt, für Autos rot. Wenn Du drüber willst, musst Du erst anhalten, aussteigen und auf den Knopf drücken. Und damit niemand nach dem Einsteigen hastig und ohne Anschnallen losfährt, dauert es nach dem Drücken erstmal generell 30s, damit auch der langsamste Rentner angeschnallt ist, bevor es losgeht. Absurde Vorstellung? Aber das ist genau das, was Radfahrer und Fußgänger täglich erleben. Deswegen braucht es da mehr Kontrolldruck, damit die sich auch an die absurdesten Regelungen halten. Hauptsache, der Autoverkehr läuft „störungsfrei“.
Aber ich frage mich, was die Kontrollen bringen sollen - wenn ja irgendwer mal einen Zusammenhang zwischen fehlenden Reflektoren am Pedal und Unfallgefahr vorweisen könnte.
Du kennst also die Ampel von der ich schreibe? Ich denke nicht. Aber das wäre in diesem Fall wichtig. Die von mir beschriebene Ampel hat nur einen Zweck. Sofort für den Radweg auf grün umzuschalten wenn der Radfahrer ankommt. Der Autofahrer (auf der Hauptstraße) bekommt dann rot. Die Ampel steht an einem reinen Radweg.
Ich persönlich finde das super. Als Radfahrer wird man gar nicht ausgebremst, da es wirklich sehr schnell geht. Der Autoverkehr wird aber auch nicht stark ausgebremst, da die Ampel danach die Straße wieder freigibt. Für mich ist das eine Fahrradfahrerampel. Sie hat den einzigen Zweck, den Fahrradfahrer ohne Stopp Vorfahrt zu gewähren.
(A) könnte auch an Kacke Verkehrsführung liegen. Hier biste teils 5min unterwegs, um manche Kreuzungen regelkonform zu überqueren...
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